Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von STÅ UPP – Steffen Knebel Personal Training
Präambel
STÅ UPP steht für ein ganzheitliches Konzept zur Verbesserung von Fitness, Gesundheit und Lebensqualität. Mit individueller Betreuung, flexiblen Angeboten und fundierter Beratung unterstützt STÅ UPP Klienten dabei, ihre persönlichen Ziele effektiv zu erreichen. Das 360-Grad-Konzept umfasst Trainings- und Ernährungspläne, regelmäßige Fortschrittsanalysen sowie Zugang zu ergänzenden Leistungen. Ziel ist es, eine nachhaltige Veränderung zu ermöglichen, die in den Alltag integriert werden kann. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen STÅ UPP und dem Klienten, um eine klare und verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen.
§ 1 Geltungsbereich und Leistungsgegenstand
- Dienstleister Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen STÅ UPP – Steffen Knebel Personal Training (nachfolgend „STÅ UPP“ oder „Dienstleister“) und dem Klienten. STÅ UPP verfügt über ein Team von Trainern, die in verschiedenen Bereichen spezialisiert sind.
- Angebot Das Hauptangebot umfasst das Programm „360 Grad Betreuung“ (ein Jahresprogramm), das auf die individuellen Bedürfnisse des Klienten zugeschnitten ist. Daneben können auch kürzere Programme, wie z.B. ein 6-Monatsprogramm, vereinbart werden. Die Programme beinhalten unter anderem Trainingspläne, Ernährungspläne, fortlaufende Betreuung sowie Zugriff auf digitale Inhalte (z. B. die App „Body Compass“). Die genaue Anzahl der inkludierten persönlichen Termine richtet sich nach der Programmdauer (siehe § 3). Zusätzlich können Extrastunden (z. B. Ernährungsberatung, Personal Training) gebucht werden. Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste bzw. nach individueller Vereinbarung.
- Individuelle Zuordnung des Trainers Nach dem Abschlussgespräch wählt das Team von STÅ UPP einen Trainer aus, der am besten zum Klienten und dessen Zielen passt. Ist nichts anderes vereinbart, ist die Leistung nur durch den betreffenden Klienten persönlich in Anspruch zu nehmen.
- Dienstvertrag Die vereinbarten Leistungen verstehen sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung gemäß § 611 BGB.
§ 2 Trainer, Vertretung und Trainerwechsel
- Kein Anspruch auf eine bestimmte Person Der Klient erwirbt keinen Anspruch auf einen bestimmten Trainer, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. STÅ UPP kann sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen auch anderer Trainer oder externer Kooperationspartner bedienen.
- Trainerwechsel Kommt es aufgrund von Krankheit, Urlaub, betrieblichen Erfordernissen oder aus anderen wichtigen Gründen zum Ausfall eines Trainers, kann STÅ UPP eine geeignete Vertretung bzw. einen kompetenten Ersatz benennen. Ein solcher Wechsel begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern die vertragsgemäß geschuldete Leistung weiterhin gewährleistet ist.
- Externe Kooperationspartner STÅ UPP kann externe Spezialisten (z. B. Physiotherapeuten, Ernährungsberater, Ärzte) hinzuziehen, sofern dies für die Umsetzung des Programms sinnvoll ist. Die Verantwortung für die Gesamtleistung liegt bei STÅ UPP, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Training und Beratung
- Umfang des Hauptprodukts „360 Grad Betreuung“ (Jahresprogramm) Das Jahresabonnement umfasst unter anderem:
- Persönliche Anamnese und Zieldefinition
- Erstellung eines individuellen Trainings- und Ernährungsplans
- Fortlaufende Anpassungen (Feintuning) der Pläne
- Umfassende Kommunikation per Chat und Telefon
- Reguläre Anfragen werden in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen beantwortet.
- In dringenden Fällen bemüht sich STÅ UPP um eine zügige telefonische Rückmeldung, jedoch besteht kein Anspruch auf Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit.
- Wöchentliche Check-ins (Telefon-/Videocall) nach Bedarf
- Nutzung der App „Body Compass“
- Zugang zu einer Community (Austausch mit Gleichgesinnten)
- Laufende Fortschrittsanalysen
- Zusätzliche persönliche Termine: Das Programm beinhaltet 8 persönliche Termine (z.B. für Personal Training, detaillierte Beratungen oder Analysen vor Ort/per Video), die zusätzlich zu den regelmäßigen Check-ins genutzt werden können. Diese Termine sind innerhalb der 12-monatigen Vertragslaufzeit wahrzunehmen. Nicht genutzte Termine verfallen nach Ablauf der 12 Monate ersatzlos. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung, Nachholung oder finanzielle Abgeltung verfallener Termine.
- Umfang des 6-Monatsprogramms Sofern ein 6-Monatsprogramm vereinbart wird, umfasst dieses die unter § 3.1 genannten Leistungen entsprechend angepasst auf die kürzere Laufzeit.
- Zusätzliche persönliche Termine: Das Programm beinhaltet 4 persönliche Termine (z.B. für Personal Training, detaillierte Beratungen oder Analysen vor Ort/per Video), die zusätzlich zu den regelmäßigen Check-ins genutzt werden können. Diese Termine sind innerhalb der 6-monatigen Vertragslaufzeit wahrzunehmen. Nicht genutzte Termine verfallen nach Ablauf der 6 Monate ersatzlos. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung, Nachholung oder finanzielle Abgeltung verfallener Termine.
- Zusätzliche Einzelleistungen Über die inkludierten Termine der jeweiligen Programme hinaus können Extrastunden (z. B. Personal Training, Ernährungsberatung) gemäß der aktuellen Preisliste oder individueller Vereinbarung gebucht werden. Die Konditionen (Honorarsätze, Terminvereinbarungen etc.) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste oder werden individuell vereinbart.
- Gesundheitliche Voraussetzungen Vor Beginn wird empfohlen, dass sich der Klient ärztlich auf seine Sporttauglichkeit untersuchen lässt. Treten während des Trainings Beschwerden (z. B. Übelkeit, Schwindel, Herzrasen) auf, ist dies dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Erreichbarkeit / Kommunikation
- Allgemeine Kommunikation STÅ UPP ist für allgemeine Anfragen (z. B. per E-Mail, Chat, App) in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen erreichbar. Ein garantierter 24/7-Service besteht nicht.
- Dringende Fälle Bei akuten gesundheitlichen Problemen oder besonders dringlichen Fragen kann der Klient den Dienstleister telefonisch kontaktieren. STÅ UPP bemüht sich in solchen Fällen um eine zeitnahe Reaktion.
- Umfangreiche Beratungen Für ausführlichere Fragen und Anpassungen sind die vereinbarten Beratungsgespräche oder die optional buchbaren Einzelleistungen vorgesehen.
§ 5 Haftung
- Eigenverantwortung Die Teilnahme an den Trainings- und Ernährungsprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Haftungsumfang STÅ UPP haftet nicht für Schäden, insbesondere Verletzungen oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von STÅ UPP oder eines Erfüllungsgehilfen beruht, haftet STÅ UPP auch bei einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von STÅ UPP auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Ärztliche Untersuchung Verzichtet der Klient auf eine ärztliche Untersuchung, geschieht dies auf eigenes Risiko.
- Versicherung Es obliegt dem Klienten, sich gegen mögliche Schäden (z. B. Unfall, Wegerisiko) zu versichern.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Widerrufsrecht
- Jahresabonnement „360 Grad Betreuung“ Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestätigung (z. B. „Jetzt kostenpflichtig buchen“-Button). Die erste Rate (bei monatlicher Ratenzahlung) oder die Einmalzahlung wird bei Vertragsschluss fällig und ist nicht erstattungsfähig, sofern sie bereits anteilig erbrachte Leistungen abdeckt (z. B. Anamnese, Planerstellung, Bereitstellung digitaler Inhalte). Die Erbringung der Leistungen beginnt erst nach erfolgreichem Eingang der ersten Zahlung. Weitere Raten werden jeweils im monatlichen Abstand am gleichen Kalendertag eingezogen.
- Abrechnung über externen Finanzdienstleister Zahlungen werden in der Regel von einem externen Finanzdienstleister (z. B. per SEPA-Lastschrift) eingezogen. Der Klient stellt sicher, dass sein Konto die erforderliche Deckung aufweist.
- Zusatzleistungen Für Extrastunden (z. B. Personal-Training-Einheiten) fallen gesonderte Kosten an. Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung (z. B. sofort, Ende des Monats oder anders).
- Zahlungsverzug Gerät der Klient in Verzug (z. B. mangels Kontodeckung), ruht die Leistungspflicht von STÅ UPP, bis die offenen Beträge beglichen sind. Die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen.
- Widerrufsrecht Ist der Klient Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten dazu (einschließlich Muster-Widerrufsformular) sind in der gesonderten Widerrufsbelehrung geregelt, die vor Vertragsschluss und in Textform zur Verfügung gestellt wird.
- Wertersatz bei Widerruf Macht der Klient von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen (z. B. individuell erstellte Pläne) zu leisten, sofern er deren Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt hat. Die Höhe des Wertersatzes entspricht grundsätzlich der ersten Rate bzw. dem Wert der bereits erbrachten Leistungen.
§ 7 Sonstige Kosten
- Fahrtkosten Für vor-Ort-Leistungen können Fahrtkosten anfallen (z. B. ab einer bestimmten Entfernung), sofern nicht anders vereinbart. Die genauen Kosten richten sich nach der aktuellen Preisliste oder nach individueller Vereinbarung.
- Kosten durch Drittanbieter Kosten für Arztbesuche, Physiotherapie, Studiomieten etc. trägt der Klient selbst.
- Produktkäufe Werden im Auftrag des Klienten Produkte (z. B. Nahrungsergänzung, Trainingsutensilien) beschafft, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von STÅ UPP.
§ 8 Verhinderung, Ausfall, Abbruch, Verspätung (Betrifft vor allem zusätzlich gebuchte Einzelleistungen)
- Terminabsage Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, kann das volle Honorar für die ausgefallene Einheit berechnet werden.
- Ausfall von STÅ UPP (Trainer) Kann STÅ UPP den Termin nicht wahrnehmen, wird der Klient schnellstmöglich informiert. Bereits bezahlte Einzelsitzungen werden nach Absprache nachgeholt oder erstattet.
- Verspätung Kommt der Klient zu spät, verkürzt sich die Sitzung entsprechend. Verspätet sich der Trainer, wird die verpasste Zeit – sofern möglich – angehängt oder nachgeholt.
§ 8a Vertragspause (vorübergehende Unterbrechung der Vertragslaufzeit)
(1) Der Klient hat das Recht, den Vertrag einmalig für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu pausieren, sofern eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Nachweisbare Arbeitslosigkeit, wenn das vorherige Arbeitsverhältnis beendet wurde.
- Schwere Krankheit oder Verletzung, die das Training dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum unmöglich macht (ärztliches Attest erforderlich).
(2) Die Vertragspause muss schriftlich per E-Mail oder Brief beantragt werden und beginnt frühestens ab dem Eingang des Antrags. Ein rückwirkendes Pausieren ist ausgeschlossen.
(3) Während der Pausierung ruht die Zahlungspflicht für den angegebenen Zeitraum. Die Restlaufzeit des Vertrags verlängert sich entsprechend um die Dauer der Pause.
(4) Eine vorzeitige Beendigung der Vertragspause ist möglich, sofern der Klient dies schriftlich mitteilt. In diesem Fall tritt der Vertrag mit dem Folgemonat der Mitteilung wieder in Kraft.
(5) Nach Ablauf der sechs Monate wird der Vertrag automatisch fortgesetzt, ohne dass es einer weiteren Bestätigung bedarf. Eine erneute Pausierung ist ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
- Datenerhebung Personenbezogene Daten werden nur zum Zweck der Vertragserfüllung erhoben, verarbeitet und genutzt.
- Verweis auf separate Datenschutzerklärung Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere bei Nutzung der App oder Online-Angebote, finden sich in der separaten Datenschutzerklärung (abrufbar unter https://www.sta-upp.com/datenschutz/oder auf Anfrage).
- Löschung Auf Wunsch, spätestens jedoch 24 Monate nach Ende der Zusammenarbeit, werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
§ 10 Geheimhaltung
- Betriebsgeheimnisse Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von STÅ UPP Stillschweigen zu bewahren, auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
- Weitergabe von Unterlagen Vom Dienstleister zur Verfügung gestellte Unterlagen (Trainings- und Ernährungspläne) sind ausschließlich für den Eigengebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
- Schriftform Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
- Loyalität Beide Parteien verpflichten sich, Ruf und Prestige der anderen Partei zu wahren und sich nicht nachteilig zu äußern.
§ 12 Online-Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
- Online-Streitbeilegung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. STÅ UPP ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Rechtswahl Es gilt deutsches Recht.
- Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 13 Garantie (optional)
- Garantieumfang STÅ UPP gewährt dem Klienten eine Ergebnis-Garantie für die ersten zwei Monate der „360 Grad Betreuung“. Sollte keine erkennbare körperliche Veränderung zum vereinbarten Ziel festgestellt werden, werden auf Verlangen die in diesem Zeitraum gezahlten Beträge erstattet.
- Voraussetzungen
- Lückenlose Einhaltung des Trainings- und Ernährungsplans
- Nachweis (Trainingsprotokolle, Ernährungstagebuch etc.)
- Keine äußeren Gründe (Krankheit, Verletzung, erhebliche Planabweichungen)
- Geltendmachung Der Klient muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der ersten zwei Monate seinen Garantieanspruch schriftlich geltend machen und die erforderlichen Nachweise beifügen.
- Freiwillige Leistung Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung und berührt nicht das gesetzliche Widerrufsrecht oder andere gesetzliche Ansprüche des Klienten.
STÅ UPP – Steffen Knebel Personal Training
AGB, Stand 03.04.2025